Viele Menschen scheuen den Gang zum Rechtsanwalt, da sie hohe Kosten befürchten. Diese Angst ist bei Problemen mit dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit zumeist unbegründet:


Beratungshilfe:


Wenn Sie kein Geld für einen Rechtsanwalt haben, können Sie Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Sie erhalten dann einen Beratungshilfeschein. Wenn Sie mit diesem Beratungshilfeschein zum Rechtsanwalt gehen, müssen Sie lediglich 15 € bezahlen. Der Rechtsanwalt kann Ihnen diesen Betrag auch erlassen. In diesem Fall ist der ist der Gang zum Rechtsanwalt für Sie kostenlos.


Prozesskostenhilfe:


Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, dann kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Wird Prozesskostenhilfe bewilligt, dann wird der Rechtsanwalt aus der Staatskasse bezahlt.


Gerichtskostenfreiheit:


Gerichtskosten fallen bei einem Verfahren vor dem Sozialgericht für Sie als Leistungsempfänger nicht an.